Die Grundsteuer – einfach einmal zum Nachdenken
Posted by Rauch on November 20th, 2022
Wer ein kleines Stück Erde nutzt, hat eine Grundsteuer an die Gemeinde zu entrichten? Aber wem gehört eigentlich der Grund und Boden?
„Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke, einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html)
In Wirklichkeit wird man nur Besitzer.
Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Zum Beispiel: Eine Person sitzt auf diesem Stuhl und wird so der Besitzer, da zu diesem Zeitpunkt niemand anderes auf dem Stuhl sitzen kann. Es kann aber auch der Eigentümer auf dem Stuhl sitzen und ist sogleich auch Eigentümer. (Diese kaufmännische Situation wurde von einigen klugen Gastwirten während der Zeit der C. [Schnupfen] genutzt, in dem sie mit dem Glas Bier auch den Stuhl auf der Freifläche/Biergarten verkauften.)
Der Kaufvertrag ist ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft,
das heißt, es liegen mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen vor. Stimmen diese Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer nicht überein, so ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Diesen Zusammenhang lernt jeder Kaufmann in seiner Ausbildung. Mehr hierzu auch im Artikel Wenn der Käufer nicht bezahlt!
Das Stück Erdoberfläche (Flurstück) gehört zu unserer Erde, ein winziges Stück von der Galaxis, dem Universum und der Schöpfung. Nur die Erde als Bestandteil der Schöpfung kann und ist Eigentümer.
Also irgendwer muss in der Vergangenheit mit der Erde ein Vertrag zwecks Eigentumsübernahme des Grundstücks, Feld, Wald, See usw. geschlossen haben. Es spielt keine Rolle, ob es ein Stammesfürst, Baron
freier Bauer war. Es gab immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Anders ausgedrückt, es wurde sich einfach genommen. Diese Person, welche nun das Feld, den Wald, See usw. verkauft oder verschenkt, macht jetzt ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft, was unter dem Begriff der Hehlerei (hier kennen sich die Juristen besser aus) bekannt. Nun, über die vielen Jahrhunderte oder Jahrtausende lässt sich der Wechsel der Stücken der Erdoberfläche nicht mehr nachvollziehen.
Selbst nach irdischen Vertragsrecht, egal in welchem Land, sind grundsätzlich mindestens zwei Vertragspartner erforderlich. Es ist ein Vertrag, der mit sich selbst abgeschlossen wurde. Der andere Vertragspartner, das Universum, wurde nicht gefragt. Der Verpächter oder die Gemeinde sind auch keine Zwischenhändler oder Vermittler, da sie kein Vertrag mit dem Universum oder der Schöpfung abschließen können. Die Gemeinden beziehen sich stattdessen auf selbst geschriebene Gesetze, Verordnungen usw. Alles basiert auf Angst!!
Alle Erdbewohner, ohne Ausnahme, sind Gäste auf der Erde.
Hören Sie auf Ihr Herz und Ihre Seele, dann werden Sie den natürlichen Zusammenhang verstehen. Mit unseren Gefühlen beurteilen und bewerten wir unser Umfeld.
Das System mit allen wichtigen Abteilungen (Staatsschutz, Polizei, Ämter, Finanz, etc.) wird natürlich nicht begeistert sein, dass auch für sie die göttlichen Gesetze gelten. Mit allen Mitteln werden sie die Offenlegung dieser Tatsache verhindern.
Die Verwaltung von Flächen, Flurstücke usw. steht auf einem ganz anderen Blatt.